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Deepfakes: Warum der Rückruf zählt

Neue Bitkom-Zahlen zu Deepfakes. Was bei Zahlungsfreigaben zählt.

Die Stimme klingt vertraut, der Auftrag ist dringend. Trotzdem sollte die Zahlung warten. Eine neue Bitkom-Befragung vom 26. Oktober zeigt, wie verbreitet Täuschungen mit KI-Aufnahmen inzwischen sind: Neun Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer in Deutschland berichten davon, in den vergangenen zwölf Monaten durch ein künstlich erstelltes oder verändertes Bild, Video oder eine Sprachaufnahme getäuscht worden zu sein.

Für Unternehmen lohnt sich deshalb eine konkrete Frage: Was passiert bei uns, wenn ein vermeintlicher Chef eine ungewöhnliche Zahlung verlangt? Wer darauf eine klare Antwort hat, muss im entscheidenden Moment weniger improvisieren.

Die Zahl beschreibt Menschen, keine Betriebe

Bitkom Research hat telefonisch 1.126 Personen in Deutschland ab 16 Jahren befragt, darunter 1.031 Internetnutzer. Die Erhebung lief von Kalenderwoche 33 bis 37 des Jahres 2026 und ist laut Bitkom repräsentativ.

Die neun Prozent sind keine Angriffsquote für Unternehmen. Die Befragten schildern persönliche Erfahrungen. Daraus lässt sich weder die Betroffenheit deutscher KMU berechnen noch die Zuverlässigkeit eines bestimmten Stimmenmodells ableiten. Für eine betriebliche Diskussion ist die Nachricht trotzdem relevant: Ein vertrauter Klang kann zur Täuschung gehören.

Die Prüfung beginnt nach dem Auflegen

Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt genau diese Masche: Ein angeblicher Vorgesetzter drängt per Videoanruf zu einer Zahlung. Ihre Empfehlung lautet, die Verbindung im Zweifel zu beenden und die Person über die normale, gespeicherte Telefonnummer zurückzurufen.

Der Kontaktweg verdient dabei genauso viel Aufmerksamkeit wie die Stimme. Wer die Rückrufnummer aus der verdächtigen Nachricht übernimmt, lässt den Absender auch die Gegenprüfung bestimmen. Das FBI empfiehlt, eine Nummer unabhängig zu ermitteln und darüber die Identität zu prüfen. Die Warnung vom Mai 2025 betrifft eine US-Kampagne mit nachgeahmten Amtsträgern. Sie ist hier eine ergänzende Präventionsquelle, kein Beleg für einen aktuellen deutschen Firmenfall.

Auffälliger Ton oder unpassende Bewegungen können Verdacht wecken. Auf einen hörbaren Fehler würde ich mich bei einer Zahlungsfreigabe nicht verlassen. Die Rückfrage sollte auch dann vorgesehen sein, wenn die Aufnahme überzeugend wirkt.

Ein Zahlungsauftrag braucht einen festen Weg

Ein fiktiver Wartungsbetrieb macht den Unterschied greifbar. Eine Mitarbeiterin erhält eine Sprachnachricht, angeblich vom Geschäftsführer. Ein Lieferant brauche sofort Geld, die Bankverbindung sei neu, und wegen eines vertraulichen Geschäfts dürfe niemand davon erfahren.

In diesem Beispiel würde ich den Vorgang anhalten lassen. Die Mitarbeiterin sucht den Geschäftsführer über den bereits hinterlegten Kontakt. Die neue Bankverbindung bleibt ungeprüft, bis die dafür zuständige Person sie auf dem vorgesehenen Weg bestätigt hat. Anschließend durchläuft die Zahlung die üblichen Freigaben.

Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen empfiehlt die Polizei ausdrücklich eine Prüfung durch mehrere Personen. Das Vier-Augen-Prinzip darf deshalb im Beispiel auch durch eine bestätigte Rückfrage nicht einfach entfallen.

Ist der Geschäftsführer nicht erreichbar, bleibt die Freigabe offen. Gerade diesen Fall sollte ein Team vorher besprechen. Eine Regel, die nur funktioniert, wenn alle sofort ans Telefon gehen, hilft beim nächsten Termin außer Haus wenig.

Das Team muss die Unterbrechung üben

Ich würde mit einem kurzen internen Durchlauf anfangen. Eine Person formuliert eine ungewöhnliche Anfrage mit erfundenen Daten. Eine andere arbeitet den vorgesehenen Prüfweg ab. Dafür braucht niemand die Stimme echter Kolleginnen oder Kollegen zu kopieren.

Beim Durchgehen lässt sich beobachten, ob die richtige Nummer auffindbar ist und wer nach dem Rückruf entscheiden darf. Vielleicht steht der Ansprechpartner nur im persönlichen Handy einer Kollegin. Vielleicht gibt es für deren Urlaub keine Vertretung. Solche Lücken lassen sich konkret beheben.

Zur Übung gehört auch die Haltung der Geschäftsführung. Wer eine Sicherheitsregel festlegt, sollte eine begründete Rückfrage unterstützen. Mitarbeitende sollen eine merkwürdige Anweisung ansprechen können, ohne sich für die Verzögerung rechtfertigen zu müssen. Unsere KI-Workshops sind ein möglicher Rahmen, um solche betrieblichen Fragen gemeinsam zu bearbeiten.

Auch ein automatisierter Ablauf braucht diese Grenze

Bei der Einführung von KI würde ich die Freigabe ausdrücklich mitplanen. Im fiktiven Betrieb könnte Software den Vorgang erfassen und die Unterlagen für die zuständige Person zusammenstellen. Eine eingehende Sprachaufnahme würde ich dabei nicht als ausreichenden Identitätsnachweis behandeln.

Welche Schritte vorbereitet werden dürfen und wo eine bestätigte Freigabe nötig bleibt, gehört für mich in die KI-Beratung. Bei einer eigenen Anwendung müssen diese Regeln in der KI-Softwareentwicklung berücksichtigt werden. Das ist eine Empfehlung für die Gestaltung eines Ablaufs. Daraus folgt keine Zusage, dass ein CodeCell-System Deepfakes erkennt oder Betrug verhindert.

Ein Rückruf allein deckt auch nicht jedes Risiko ab. Die verwendeten Kontaktwege und Zugänge müssen ebenfalls vertrauenswürdig sein. Die neue Befragung wäre für mich ein guter Anlass, einen einzigen sensiblen Vorgang im Betrieb durchzugehen: vom ungewöhnlichen Auftrag bis zur dokumentierten Entscheidung. Am Ende sollte das Team wissen, was es unterbricht und wen es dann tatsächlich erreicht.

Quellen und Links

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